Mit der Einrichtung eines Klagefonds im März 2011 rüsten sich die NABU Gruppen in Ostfriesland für Auseinandersetzungen zum Wohle der Natur.
Der NABU muss als anerkannter Naturschutzverband im Zusammenhang mit umweltrelevanten Planungen beteiligt und die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Immer wieder wird und wurde dabei auf massive Verstöße gegen die Naturschutzgesetze hingewiesen. Im Regelfall wurden die Bedenken der Verbände im Abwägungsprozess "weggewogen". Viele Fälle dieser Missachtung von Hinweisen sind offensichtlich aufgrund von Rechtsverstößen und/oder Verfahrensfehlern anfechtbar. Doch selbst bei fachlich offensichtlichen Verstößen, können sich die Naturschutzverbände keineswegs sicher sein, dass sie auch Recht bekommen, wenn sie Recht haben. Daher ist das Beschreiten des Rechtsweges mit erheblichen finanziellen Risiken für den Kläger verbunden, die für kleine NABU-Gruppen oftmals nicht getragen werden können. Daher wurde der Klagefond als "Kriegskasse" eingeführt, der zumindest in den wichtigen Planungsverfahren die Möglichkeit offen hält, den Klageweg zu wagen. Dabei hat der NABU Straßenbauvorhaben wie den Autobahnzubringer nach Aurich ebenso im Auge wie Golfplatzplanungen in höchstschutzwürdigen Bereichen des Nationalparks, Hähnchenmastställe und Windparks mit Bedrohungspotential für Vogelschutzgebiete oder eine unzureichende Umsetzungen und Qualitätssicherung des Natura 2000-Schutzgebietsnetzes.
Die Entscheidung für oder gegen eine Klage wird jeweils im Einzelfall nach den in der Satzung dafür vorgeschriebenen Verfahren gefällt. Diese erfolgt nur nach sorgfältiger Abwägung aller Belange.
Gespeist wird der Klagefond durch jährliche Einzahlungen der NABU-Gruppen, Spenden, Vermächtnisse und Zuschüsse. Naturfreunde, Vereine, Bürgerinitiativen und allen, denen der Stopp des ungehinderten Verbrauchs unseres Naturerbes am Herzen liegt, werden gebeten auf das Klagefond-Konto des NABU Ostfriesland einzuzahlen:
Konto-Nr. 150 014 215
BLZ 285 500 00